Wer kann ein FSJ machen?

Für ein FSJ beim Kreisjugendring Miesbach solltest du:

  • mindestens 16 Jahre alt sein und noch nicht älter als 26. Jahre
  • bereit sein, dich ein Jahr lang in einer Einrichtung zu engagieren
  • im Idealfall Spaß an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen haben

Dauer und Ausgestaltung

Das FSJ beginnt in der Regel im September eines Jahres. In dieser Zeit bekommst du:

  • ein Taschengeld von 450 Euro
  • vollen Sozialversicherungsschutz (Rentenversicherung, Krankenversicherung, etc.)
  • qualifizierte, pädagogische Anleitung
  • 25 Seminartage aufgeteilt in 3-5 Tages Blockseminare
  • mindestens 28 Urlaubstage
  • Anspruch auf Kindergeld
  • unendlich viel Spaß und die Möglichkeit dich auszuprobieren

Die Arbeitszeiten bzw. die Wochenstundenzahl bewegen sich im Rahmen der in der Einrichtung üblichen Vollzeitwochenstundenzahl, also zwischen 35 und 39 Stunden/Woche. In bestimmten Situationen, zum Beispiel wenn es dir psychisch nicht gut geht oder du einen Angehörigen pflegst, etc., kannst du das FSJ auch in Teilzeit machen. Das sind dann mindestens 20 Stunden/Woche.

Obwohl das FSJ eine Vollzeitbeschäftigung ist, unterscheidet es sich klar von einer Erwerbsarbeit. So sollst du als Freiwillige/r in erster Linie unterstützende Tätigkeiten verrichten. Du darfst nicht die alleinige Aufsichtspflicht haben, sondern wirst von den Fachkräften vor Ort angeleitet. Du kannst selbst – in Absprache mit einer für dich zuständigen anleitenden Fachkraft– entscheiden, was du dir zutraust und deine Aufgaben im Laufe des Jahres steigern. Du sollst neben den Alltagstätigkeiten die Möglichkeit für eigenes Ausprobieren haben und selbst Ideen entwickeln können. Daran wächst nicht nur du, sondern bereicherst auch die Einsatzstellen.