Servicestelle Jugendarbeit

Seit dem 01.01.2006 gibt es im Landkreis Miesbach eine gemeinsame „Servicestelle Jugendarbeit“. In dieser Servicestelle arbeiten die kommunale Jugendpflegerin des Landkreises und der Kreisjugendring zusammen und erfüllen gemeinsam den gesetzlichen Aufgabenkatalog der §§ 11-14 SGB VIII. Auf der Grundlage einer Aufgabenverteilung innerhalb der „Servicestelle Jugendarbeit“ nimmt der Kreisjugendring im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften folgende Aufgaben wahr.

Aufgaben der Servicestelle:

  • Vergabe vom Zuschüssen an Vereine und Verbände
  • Angebote und Förderung von Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Mitarbeitern in der Jugendarbeit
  • Unterstützung der offenen Jugendarbeit
  • Bearbeitung und Ausstellung der Jugendleitercard
  • Jugendarbeit an Schulen
  • Jugendmedienarbeit
  • Anregung, Förderung und Durchführung von Ferienfreizeiten
  • Anregung und Durchführung von Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit und Jugendbegegnung
  • Vermittlung und Verleih von Geräten und Ausrüstungsgegenständen für die Jugendarbeit
  • Anregung, Unterstützung und ggf. Durchführung von Jugendveranstaltungen
  • Beratung und Unterstützung der kreisangehörigen Gemeinden in Fragen der Jugendarbeit
  • Jugendberatung und Jugendinformation
  • Angebote und Maßnahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
  • Außerschulische Jugendbildung
  • Arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit
  • Koordination der mit Jugendarbeit verbundenen Aufgaben der Jugendsozialarbeit
  • Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe im Bereich der Jugendarbeit
  • Mitwirkung an überörtlichen Fachtagungen der Berufsgruppe/ Teilnahme an Arbeitskreisen (Vernetzungsarbeit)
  • Unabhängige Beratung und Beteiligung im Jugendhilfeausschuss bei Fragestellungen aus dem Bereich der Jugendarbeit
  • Betreuung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ)

Explizite Aufgaben des Kreisjugendrings:

  • Trägerschaft für das FSJ
  • Führung der Geschäftstelle des KJR durch die Geschäftsführung

Explizite Aufgaben der Jugendpflegestelle:

  • Stabsstelle des Jugendamtsleiters