Übernahme der Stornokosten durch ausgefallene Freizeitmaßnahmen

Das Jahr 2020 war und ist für uns und für die Jugendarbeit nicht leicht. An dieser Stelle möchten wir uns erst einmal sehr herzlich bei euch bedanken für euer großes Engagement, eure Kreativität und euren Ideenreichtum, um die Jugendarbeit unter den oft schwierigen und beschwerlichen Hygienestandards in der leider noch immer gegenwärtigen Coronapandemie aufrecht zu halten!

Neben den zahlreichen Hürden, die es zu nehmen gilt, um die Jugendarbeit weiterzuführen und spannend zu halten, sind nun bei vielen von euch auch finanzielle Sorgen aufgetreten, die durch ausgefallene Freizeiten und Veranstaltungen entstanden sind.

Um euch hinsichtlich dieser anfallenden Stornokosten zu unterstützen, bitten wir euch, für eure ausgefallene(n) Freizeit(en) einen regulären Antrag zu stellen (das Antragsformular und den Verwendungsnachweis mit der Stornorechnung ausfüllen und an uns weiterleiten).

Die für uns relevanten Daten sind insbesondere die ursprünglich geplanten Teilnehmerzahlen, die Dauer der Maßnahme sowie die Höhe der entstandenen Ausfallgebühren (Stornokosten und ggf. weiter Kosten, die euch bei der Planung entstanden sind)

Alle zu dieser Thematik eingehenden Anträge werden in der Vorstandssitzung einzeln beraten und können je nach Höhe der Stornokosten und dem Vorliegen der relevanten Daten anteilig gemäß unserer Zuschussrichtlinien (ohne Juleicabonus) unterstützt werden.

Die Möglichkeit der Beantragung besteht für alle ausgefallenen Maßnahmen bis zum 31.12.2020.

Anbei senden wir euch die entsprechenden Formulare noch einmal mit.

Für Rückfragen könnt ihr euch gerne jederzeit an uns wenden.